Büsche, Hecken, Baumwurzeln und Wurzelstöcke entfernen – mit Fahrer zum Festpreis
Verwilderte Hecken, ausgewucherte Büsche oder alte Baumstümpfe, die einfach nicht weichen wollen – wer das schon einmal von Hand versucht hat, weiß: Gegen tief sitzendes Wurzelwerk hat man mit Spaten und Axt kaum eine Chance. Mit unserem Minibagger erledigen wir Rodungsarbeiten in Bamberg, Ebern, Baunach, Breitengüßbach und der gesamten Region in einem Bruchteil der Zeit – sauber, gründlich und mitsamt der Wurzeln.
Baumwurzeln und Wurzelstöcke · Baumstümpfe · Hecken mitsamt Wurzelwerk · Büsche und Sträucher · verwilderte Gartenbereiche · Brombeerdickicht · alte Obstbaumreihen · Grundstücke für Neubau oder Gartenneuanlage
Ein gefällter Baum ist schnell weg, aber der Stumpf bleibt: Er treibt neu aus, zieht Pilze an und steht jeder neuen Nutzung im Weg. Stockfräsen entfernen nur den sichtbaren Teil – die Wurzeln bleiben im Boden. Unser Minibagger zieht den kompletten Wurzelstock mitsamt Wurzelwerk aus dem Boden. Danach ist die Fläche wirklich frei: zum Pflastern, für den Neubau, für die Rasenneuanlage oder für eine Neubepflanzung.
Was das kostet, rechnen wir im Ratgeber Was kostet es, einen Wurzelstock entfernen zu lassen? ehrlich vor. Gerade im Raum Ebern und in den Haßbergen haben wir über die Jahre unzählige Baumstümpfe und Heckenwurzeln gezogen – von der einzelnen alten Fichte im Hausgarten bis zur kompletten Obstbaumreihe am Ortsrand.
Eine alte Thujahecke oder verwilderte Sträucher von Hand zu entfernen bedeutet tagelange Arbeit, zerstochene Hände und am Ende bleiben die Wurzeln doch im Boden. Der Minibagger reißt die Pflanzen mitsamt Wurzelballen heraus und lädt das Material direkt auf. Auf Wunsch übernehmen wir auch den Abtransport und die Entsorgung des Grünschnitts – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Sie haben ein verwildertes Grundstück in Bamberg, Hallstadt, Zapfendorf oder Scheßlitz gekauft? Vor dem Bauen oder Neuanlegen muss die Fläche frei sein: Büsche, Wildwuchs, alte Wurzeln und Sträucher müssen raus. Wir roden Ihr Grundstück komplett – und können im gleichen Einsatz auch gleich den Oberboden abtragen oder die Fläche planieren. Das spart einen zweiten Anfahrtstermin und bares Geld.
Wichtig zu wissen: Größere Gehölze, Hecken und Büsche dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar gerodet werden – zum Schutz brütender Vögel. Wurzelstöcke bereits gefällter Bäume und Pflegeschnitte sind dagegen ganzjährig möglich. Wir beraten Sie gerne, was bei Ihrem Projekt wann erlaubt ist.
Bamberg, Hallstadt, Hirschaid, Memmelsdorf, Breitengüßbach, Baunach, Zapfendorf, Rattelsdorf, Scheßlitz, Ebern, Haßfurt, Eltmann, Lichtenfels, Bad Staffelstein, Coburg und alle umliegenden Gemeinden in den Landkreisen Bamberg, Coburg, Lichtenfels und Haßberge
Kostenlose Beratung – verbindliches Festpreisangebot – kurzfristige Termine
Mo – So 08:00 – 21:00 Uhr · Raum Bamberg, Coburg, Lichtenfels, Haßberge